Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Anordnung

Die Fahrerlaubnisbehörden haben die Möglichkeit bei begründetem Anlass eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Ihrer Fahreignung zu verlangen.

Ein Rechtsmittel, das die Vorlage der Untersuchung verhindern kann, gibt es nicht. Erst anschließend kann festgestellt werden, ob die Anordnung nicht rechtmäßig gewesen ist. Denn weder der Widerspruch noch Anfechtungsklage haben “aufschiebende Wirkung”: Wird also keine positive MPU fristgemäß vorgelegt, kann allein deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden bzw. nicht wieder erteilt werden, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis eingezogen hat.

Die Untersuchung

Bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung gibt es einen medizinischen Teil in dem geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Dies kann bei erheblichen Erkrankungen nicht der Fall sein z.B. massive Drogensucht, die stationär behandelt werden muss.

Der psychologische Teil betrifft die charakterliche Eignung, ob z.B. Einsicht in das Fehlverhalten besteht, eine Verhaltensänderung eingetreten ist. Hier erfolgt ein Gespräch mit einem Gutachter, der im Anschluss daran seinerseits eine Bewertung vornimmt, die er der Behörde mitteilt.

Es ist sinnvoll, dem Gutachter nicht zu gestatten, sein Gutachten direkt an die Be-hörde zu übermitten. Ansonsten haben Sie keinen Einfluss auf das Gutachten und können auch keine Nachbesserung verlangen. Für den Fall, dass das Gutachten negativ für Sie ausfallen sollte, ist es in den Unterlagen der Behörde. Sie selbst können in diesem Fall vom Einreichen des Gutachtens absehen.

Frühzeitige Aktivität

Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, sich frühzeitig um eine Vorbereitung und auch um die Auseinandersetzung mit den Geschehnissen zu kümmern. Eine psychologische Beratung und eine entsprechende medizinische Kontrolle durch den Hausarzt können hilfreich und zielführend sein.

Ohne Vorbereitung auf die MPU bestehen lediglich 1/3 der Betroffenen die Prüfung. Die Vorbereitung erhöht die Möglichkeit auf immerhin 4/5. Dies ist sicherlich dadurch zu erklären, dass die Gutachter erwarten, dass eine Auseinandersetzung mit der Tat selbst erfolgt ist und Konsequenzen aus dem Geschehenen gezogen worden sind. 

Hinzu kommt, dass zum Teil jedenfalls die Bearbeitungszeit innerhalb der Behörden mitunter bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen kann. 

Die MPU kann auch dann für Sie hilfreich sein, wenn Sie beantragen wollen, dass Ihre Sperrfrist um 2-3 Monate verkürzt werden soll. So können Sie dokumentieren, dass Ihre charakterliche Eignung wiederhergestellt worden ist. Eine verkehrspsychologische Beratung hat einen ähnlichen Effekt.

Abstinenz-Nachweis

Dies sollte begleitet werden von dem Nachweis der besagt, dass in der Zeit vor der MPU weder Drogen noch Alkohol eingenommen wurde. Dies kann durch einen Abstinenz-Nachweis erbracht werden. Hier sind die dann dokumentierten Werte, wesentlich. Der Zeitraum liegt je nach Vorfall bei 3 bis 12 Monaten.

Bei Alkoholdelikten müssen wenigstens in 2-monatigen Abständen die Leberwerte durch Blutabnahme untersucht werden.

Bei Drogenverstößen sind Untersuchungen durch zugelassene Stellen erforderlich. Diese können z.B. TÜV oder DEKRA oder das Gesundheitsamt durchführen. Im Zweifel sollte vorher bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeklärt werden, ob Nachweise von der betreffenden Stelle auch anerkannt werden.

Eine Suchtgefahr kann ebenfalls durch die hohen Werte von Alkohol, Cannabis etc. und natürlich erst recht bei illegalen Drogen oder einer entsprechenden Einlassung dazu führen, dass die Behörden eine intensive Auseinandersetzung erwarten, die ein Ausschluss der Sucht bzw. der Gefahr einer Sucht dokumentieren. Hier kommen psychologische Beratungen, Besuch von entsprechenden Suchtgruppen und Ähnliches in Frage.