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Der Gesetzgeber hat sich hohe Ziele gesetzt:
Einfacher, transparenter und gerechter sollte das neue Fahrerlaubnisregister (FaER) werden.
Das bekannte Verkehrszentralregister wurde zum 01.05.2014 durch das Fahreignungsregister ersetzt.
Da es bei der Überführung zu weitreichenden Umstellungsproblemen kommen kann, sollten Sie sofort Ihren Punktestand in Flensburg selbst abfragen oder abfragen lassen.
Für eine erste eigene Einschätzung hilft diese Übersicht zur Umrechnung:
Punktestand am 30.04.2014 | überführte Punktezahl im FaER am 1.5.2014 | Stufe / Maßnahme |
1 - 3 | 1 | Vormerkung |
4 - 5 | 2 | Vormerkung |
6 - 7 | 3 | Vormerkung |
8 - 10 | 4 | Ermahnung |
11 - 13 | 5 | Ermahnung |
14 - 15 | 6 | Verwarnung |
16 - 17 | 7 | Verwarnung |
18 oder mehr | 8 | Entziehung |