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Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.
Entwicklungspsychologisch sind Kinder erst ab einem gewissen Alter fähig, das Unrecht einer Tat einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln, diesen Gesichtspunkten trägt das Jugendstrafrecht Rechnung.
Es stellt sich die Frage, wann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, insoweit unterscheidet man vier Alterstufen:
Dem Richter stehen drei Gruppen von Instrumenten zur Verfügung, um die passenden Sanktionen für den Täter zu finden:
Dabei richtet sich die Wahl der Rechtsfolge danach, welche nach der Persönlichkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden den besten Erfolg für seine Resozialisierung verspricht.
Auch wenn Jugendliche mit einer Straftat konfrontiert werden, ist es empfehlenswert den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen, denn hier wird ein Mensch, in den meisten Fällen erstmals in seinem Leben, mit der Polizei konfrontiert. Es gilt zu bedenken, dass die spezielle polizeiliche Fragetechnik auf das Erhalten von Aussagen abzielt, die anschließend gegen einen Jugendlichen/Heranwachsenden verwandt werden können.
Daher gilt es Fehler vor Allem im Hinblick auf das Aussageverhalten, die sich das gesamte Verfahren negativ auswirken könnten im Vorfeld zu vermeiden.